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Im Mittelalter wurde als Burgfried ein vertraglich abgesicherter Friede innerhalb der Erbengemeinschaft (Burgherren) einer Burg bezeichnet. Durch diese sogenannten Burgfriedensverträge wurden häufig weitreichende Regelungen für das Zusammenleben auf einer Burg festgelegt.

Übertragen auf die heutige Zeit ohne Burgherren aber mit Wohnungseigentümern und Mietern werden dafür Miet- und Eigentümerverträge abgeschlossen und das erwünschte Verhalten des Einzelnen „innerhalb der Gemäuer“ zusätzlich in Hausordnungen geregelt. In der Salzburger Stadt Hallein wiederum wird im Stadtteil Burgfried von der Gemeinnützigen Salzburger Wohnbaugesellschaft (gswb) das gleichnamige Wohnprojekt „Burgfried“ mit insgesamt 150 Wohneinheiten umgesetzt...

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